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Bitte beachten Sie, dass alle medizinischen Leistung der gesetzlichen Krankenkassen einer medizinischen Begründung über die Notwendigkeit bedürfen. Leistungen auf Wunsch ohne ausreichende begründende Indikation können nur als Selbstzahlerleistung erbracht werden.
Darüber hinaus gehende Behandlungsalternativen bieten wir Ihnen nur an, wenn wir sie für medizinisch sinnvoll und notwendig erachten. Für Leistungen, die nicht adäquat in den Katalogen der GOÄ (Gebührenordung für Ärzte) abgebildet sind, nutzen wir allgemein anerkannte Analogziffern.